Heil- und Kostenplan und Zahnzusatzversicherung

Festzuschuss für Zahnersatz sinkt 2027 – was Kassenpatienten jetzt tun sollten

🦷 Kurz & knapp

  • Ab 1. Januar 2027 sinkt der Kassenzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte
  • Stichtag: Entscheidend ist, dass die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt
  • Danach muss der Zahnersatz in der Regel innerhalb von 6 Monaten eingesetzt werden

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Zahnersatz wird für gesetzlich Versicherte ab dem nächsten Jahr spürbar teurer: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz senkt der Gesetzgeber die Festzuschüsse der Krankenkassen für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantat-Versorgungen zum 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte. Wer eine größere Behandlung plant, kann mit dem richtigen Timing noch zum bisherigen Satz behandelt werden – vorausgesetzt, die Krankenkasse bewilligt den Heil- und Kostenplan rechtzeitig.

Was ändert sich ab 2027?

Der Festzuschuss deckt einen festen Prozentsatz der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wie lückenlos Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft nachweisen können:

Bewilligung bis 31.12.2026Bewilligung ab 1.1.2027
ohne Bonusheft60 %50 %
5 Jahre lückenloses Bonusheft70 %60 %
10 Jahre lückenloses Bonusheft75 %65 %
Anteil an den Kosten der Regelversorgung, den die Krankenkasse als Festzuschuss zahlt

Unverändert bleibt die Härtefallregelung: Versicherte mit geringem Einkommen erhalten weiterhin die Kosten der Regelversorgung vollständig erstattet.

Was bedeutet das in Euro?

Ein Beispiel ist die Krone (Befund 1.1). Die Regelversorgung – eine Metallkrone – ist für 2026 mit 398,39 € angesetzt. Daraus ergeben sich folgende Festzuschüsse:

Krone (Befund 1.1)Bewilligung 2026Bewilligung ab 2027*
ohne Bonusheft239,03 €199,20 €
5 Jahre Bonusheft278,87 €239,03 €
10 Jahre Bonusheft298,79 €258,95 €
* Orientierungswerte auf Basis der Beträge für 2026. Die amtlichen Euro-Beträge für 2027 werden jährlich neu festgelegt.

Pro Krone sind das rund 40 € weniger Zuschuss. Bei einer größeren Versorgung mit mehreren Kronen, Brücken oder einer Prothese summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro höheren Eigenanteil.

Welcher Stichtag zählt?

Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung durch Ihre Krankenkasse – nicht der Tag, an dem der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellt, und auch nicht der Behandlungsbeginn. Die Übergangsregelung in § 55 Abs. 6 SGB V sieht vor, dass für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse die bisherigen Sätze gelten.

  • Bearbeitungszeit einplanen: Die Krankenkasse hat für ihre Entscheidung in der Regel 3 Wochen Zeit, wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, 6 Wochen. Wer den Heil- und Kostenplan erst im Dezember einreicht, riskiert, dass die Bewilligung erst im neuen Jahr kommt.
  • 6 Monate für die Eingliederung: Nach der Bewilligung muss der Zahnersatz in der Regel innerhalb von 6 Monaten eingesetzt werden. Ein im Dezember 2026 bewilligter Plan gilt also etwa bis Juni 2027.
  • Verlängerung rechtzeitig beantragen: Zeichnet sich ab, dass die Frist nicht reicht, sollten Sie vor Ablauf bei Ihrer Kasse eine Verlängerung beantragen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
  • Vorsicht bei Planänderungen: Ändert sich der Befund oder die geplante Versorgung, ist ein neuer Heil- und Kostenplan nötig. Ob dann noch der alte Satz gilt, ist nicht abschließend geklärt – sprechen Sie das mit Ihrer Krankenkasse ab.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Heil- und Kostenplan jetzt erstellen lassen – beim Zahnarzt in Deutschland oder bei einer Zahnklinik im EU-Ausland.
  2. Bonusheft prüfen und vollständig mit einreichen, damit Sie den höchstmöglichen Zuschuss erhalten.
  3. Plan umgehend bei der Krankenkasse einreichen und auf eine Bewilligung noch im Jahr 2026 achten.
  4. Behandlung zeitnah planen, damit der Zahnersatz innerhalb der 6-Monats-Frist eingesetzt werden kann.

Gilt das auch bei einer Behandlung in Ungarn?

Ja. Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss auch dann, wenn Sie sich in einem anderen EU-Land behandeln lassen – in gleicher Höhe wie in Deutschland. Auch hier gilt: Der Heil- und Kostenplan der ungarischen Zahnklinik muss vor der Behandlung bei Ihrer Kasse eingereicht und bewilligt werden. Für Bewilligungen bis Ende 2026 gelten damit ebenfalls noch die bisherigen Sätze.

Weil der Eigenanteil ab 2027 steigt, lohnt sich ein Kostenvergleich mehr denn je. Bei einem Zahn-Check in Budapest erhalten Sie nach der Voruntersuchung einen persönlichen Heil- und Kostenplan, den Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen und mit Ihrem deutschen Angebot vergleichen können. Mehr zum Ablauf lesen Sie in unserem Beitrag Heil- und Kostenplan: Erklärung und Beispiele.

Noch 2026 genehmigen lassen?

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Stand: November 2026. Rechtsgrundlage: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, § 55 SGB V. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte zu Ihrem Zuschuss erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

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