Neue Gebührenverordnung (GOZ) – Zahnarztbesuch wird teurer!

Seit 01.01.2012 neue GOZ in Kraft - Quelle: Fotolia, S. Kasco.

Nach jahrelangem Tauziehen hat im September 2011 das Bundeskabinett die neue Gebührenverordnung  für Zahnärzte – kurz GOZ – verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue GOZ in Kraft. Damit verbunden ist eine allgemeine Kostensteigerung für eine Zahnbehandlung.

Was ändert sich?

Nach der seit dem 1. Januar gültigen GOZ bleibt bei den meisten Leistungen alles beim Alten. Es gibt sogar Leistungen, bei denen das Honorar abgesenkt wurde. Allerdings wurde bei einigen Leistungen die Honorarschraube kräftig nach oben gedreht. Bei Implantaten oder Zahnersatz erhöhen sich die Zahnarzt-Honorare durch die neue Verordnung sogar ganz erheblich.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Honorare um 6%, was einer Summe von 345 Millionen Euro entspricht. Nach 23 jähriger Honorarstabilität wird diese Erhöhung von den deutschen Zahnärzten natürlich gerne gesehen.

Kostenbeispiele

Kostete eine Einzelzahn-Implantatbehandlung inklusive Krone vor dem 1. Januar 2012 durchschnittlich noch 400 €, so sind heute für die identische Leistung 600 € fällig. Eine Steigerung von 50% ! (Berechnung auf Basis Hauptabrechnungspositionen unter Nicht-Berücksichtigung typischer Steigerungsfaktoren auf den 3,5 fachen Satz und höher). Aufgrund der gestiegenen Kosten und des Wettbewerbes könnte man davon ausgehen, dass die neue GOZ nicht von allen Zahnärzten ausgereizt wird und die bei einer Implantatbehandlung anfallenden Dentallaborkosten, die bis zu 50% der Gesamtkosten ausmachen können, auf dem Kostenniveau vor 2012 verbleiben. Aber auch dann ist noch eine Kostensteigerung zwischen 25% und 30% gegeben. Die Bundesregierung rechnet für Kassenpatienten bei einer Brücke sogar mit Kostensteigerungen von 86%!

GOZ-Änderung betrifft auch gesetzlich Versicherte

Grundsätzlich regelt die GOZ die Honorierung von Privatleistungen in der Zahnmedizin. Allerdings ist es ein Irrtum zu glauben, dass die neue GOZ dadurch nur die privat Versicherten betrifft. Natürlich werden die privat Versicherten von der neuen Gebührenverordnung besonders hart getroffen. Aber auch gesetzlich Versicherte, werden mit höheren Kosten rechnen müssen. Denn laut AOK werden immerhin 60% des Zahnersatzes für gesetzlich Versicherte nach der privaten Gebührenverordnung GOZ abgerechnet, weil es sich nicht um Leistungen der sog. Regelversorgung handelt.

Insbesondere bei der Überkronung von Zähnen entscheiden sich gesetzlich Versicherte meist für eine qualitativ hochwertigere Ausführung. Das wird zukünftig deutlich teurer! Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet mit pauschalen Mehrkosten von 74 € für eine Vollkrone und 240 € für eine Teleskopkrone.

SPD Abgeordneter Steffen-Claudio Lemme wirft der Bundesregierung daher eine einseitige Belastung der gesetzlich Versicherten vor.

Zahnzusatzversicherung federt Mehrkosten ab

Mit einer Zahnzusatzversicherung kann man die nach GOZ abgerechneten Leistungen zum Teil auffangen. Die Bundesregierung rechnet mit 164 Millionen Euro an Mehrkosten, die die Privathaushalte in Form von Zuzahlungen betreffen. Also knapp 50% der insgesamt veranschlagten 345 Millionen Euro Honorarsteigerungen. Allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Honorarsteigerungen sich in höheren Versicherungsbeiträgen niederschlagen. Somit geht die Honorarsteigerung dann vollends zu Lasten der Pazienten.

Dentaltourismus wird kräftig angeheizt

Betroffen sind alle Patienten mehr oder weniger stark, wehren kann mich sich gegen die Kostenerhöhung nicht. Bei gesetzlich Versicherten ist der Zahnarzt verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan(HKP) zu erstellen. In diesem ist geregelt, was unter die Regelversorung fällt und somit durch die gesetzliche Krankenkasse getragen wird und welche Kosten durch den Patienten – der sogenannte Eigenanteil – zu tragen sind. Der Patient hat dann einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Alternativ zu einer Behandlung in Deutschland kann der Patient sich bei gleicher Qualität in Ungarn behandeln lassen, allerdings mit dem Vorteil, dass die Kosten um durchschnittlich 50% niedriger liegen. Liegt ein Heil- und Kostenplan vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung – auch wenn die Behandlung in Ungarn ausgeführt wird.

TIPP: Zahnbehandlungen, die vor dem 01.01.12 im Rahmen eines in 2011 erstellten Heil- und Kostenplans begonnen wurden, aber erst in 2012 beendet werden können, sind nach der alten GOZ abzurechnen.

 

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